Die Meldung eines Hundes zur Prüfung verpflichtet zur Zahlung des Nenngeldes, auch wenn der betreffende Hund nicht zur Prüfung erscheint, es sei denn, die Nennung wird bis zum festgesetzten Meldeschluss widerrufen. Falls das festgesetzte Nenngeld für einen Hund nicht bis Nennungsschluss eingegangen ist, besteht kein Anspruch auf Zulassung zur Prüfung. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Nenngeldes für gemeldete, aber nicht erschienene Hunde.
Die Prüfungsordnung zum Download: hier
Hinweis zur DGSVO:
Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Prüfungsordnungen und die Reglemente der CCC an. Ich erkläre mich einverstanden, dass persönliche Daten von mir und meinem Hund betreffend die geführten Prüfungen, von der CCC archiviert und in der Zeitung(FJH), sowie auf der Facebook- und Homepageseite der CCC publiziert werden.
Datum, Uhrzeit | 13 Juli 2024 |
aktuelle Teilnehmer | 11 |
Stichtag, Anmeldungsende | 23 Juni 2023 |
Einzelpreis | 60 € |
Anhang | nennung_jep_2023.pdf |